
Reisebedingungen:
Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Reisen, die von der Firma
"Musikreisen Manufaktur GmbH" (MUSICAÈVITA ist eine Marke der "Musikreisen
Manufaktur GmbH") organisiert werden.
1. Angebot, Buchung, Bestätigung
MUSICAÈVITA - nachstehend kurz MV genannt - bietet seinen gewerblichen
Auftraggebern Reiseleistungen für Gruppen an.
Der Auftrag kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erteilt werden. Mit Ihrem
Auftrag erkennen Sie auch die allgemeinen Reisebedingungen von MV an. Welche
Leistungen vertraglich vereinbart werden, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen in den Angeboten von MV und den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung. Der
Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Reiseleistungen
(Buchungsbestätigung) bzw. Rechnung durch MV zustande. Weicht der Inhalt der
Buchungsbestätigung/Rechnung von MV vom Inhalt des Angebotes ab, so liegt ein
neues Angebot von MV vor, an das MV für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist
und das Sie innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung
(Zahlung des Reisepreises, Antritt der Reise) annehmen können.
2. Pflichten von MV
MV verpflichtet sich gegenüber seinen gewerblichen Auftraggebern, alle in der
Buchungsbestätigung angegebenen Leistungen, gewissenhaft vorzubereiten sowie
ordnungsgemäß und vollständig zu erbringen, wobei sich die jeweiligen
Leistungsbeschreibungen nach den landesüblichen Verhältnissen richten. MV ist
nicht Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes (§ 651 BGB).
3. Pflichten des Auftraggebers
Der gewerbliche Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, alles Erforderliche zu tun,
um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der
vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Übersendung einer
vollständigen Zimmerliste mit der Einteilung in Einzel- und Doppelzimmern bis
spätestens 21 Tage vor Reisebeginn. Bei besonderen Veranstaltungen können
andere Fristen erforderlich sein, die schriftlich vereinbart werden. Werden diese
Verpflichtungen durch den Auftraggeber, seine gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen verletzt, so ist der Kunde zum Ersatz des Schadens verpflichtet,
der MV daraus entsteht. Für Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser oder
vereinbarter Fristen (z.B. Verfall von Optionsfristen) entstehen, haftet MV nicht.
4. Leistungsänderungen
Leistungsänderungen auf Verlangen des gewerblichen Auftraggebers wird MV
unverzüglich vornehmen, soweit diese zumutbar und durchsetzbar sind. Etwaige
Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. MV verpflichtet sich, den
Auftraggeber unverzüglich über notwendige Leistungsänderungen zu informieren.
Notwendige Leistungsänderungen, die von MV nicht zu vertreten und geringfügig
sind, sowie die Gesamtheit der vertraglich zu erbringenden Leistungen nicht
wesentlich beeinträchtigen, gelten als vertragsgemäß. Sollten in einem Angebot oder
einer Buchungsbestätigung/Rechnung von MV Künstler namentlich genannt sein,
sind diese Informationen nur Hinweise. Die Angaben über Besetzungen von
einzelnen Veranstaltungen basieren auf offiziellen Informationen (z.B. Spielplänen,
Veranstaltungshinweisen) der jeweiligen örtlichen Veranstalter. Manchmal kommt es
vor, daß Künstlerverpflichtungen - z.B. wegen Erkrankung - kurzfristig abgesagt bzw.
geändert werden. Besetzungsänderungen sind ausdrücklich keine Programm- oder
Leistungsänderungen und berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung und zum
Vertragsrücktritt. Programm-, Besetzungs- sowie Spielplanänderungn bleiben
ausdrücklich vorbehalten.
5. Preisänderungen
5.1. MV kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des
Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsschluss
konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen-oder Flughafengebühren oder einer Änderung der
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den
genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie
sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben-, und Wechselkursanteil
konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
5.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21.Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 5.1. zulässige Preisänderung hat MV
dem gewerblichen Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis vom
Preiserhöhungsgrund zu erklären.
5.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragschluss um mehr als 5 % des
Gesamtreisepreises kann der gewerbliche Auftraggeber kostenlos zurücktreten oder
stattdessen die Teilnehme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise
verlangen, wenn MV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
5.4. Die Rechte nach Ziffer 5.3. hat der gewerbliche Auftraggeber unverzüglich nach
der Erklärung von MV diesem gegenüber geltend zu machen.
6. Höhere Gewalt
Falls eine Reise wegen höherer Gewalt, zum Beispiel Streik, aus Sicht von MV nicht
begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muß, ist MV befugt von
der Rückerstattung der vom Auftraggeber bereits geleisteten Zahlungen, die von MV
zu tätigenden, nachzuweisenden Zahlungen/Kosten (z.B. Hotel-, Transportkosten) in
Abzug zu bringen. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7. Zahlung
Der volle Reisepreis muß bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn per Überweisung
bei MV eingegangen und gutgeschrieben sein. Bei Reisen inkl. Eintrittskarten kann
eine Anzahlung in Höhe der Kosten für den Erwerb der Eintrittskarten und
Hotelanzahlungen verlangt werden. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles steht es
MV frei, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder den Rücktritt
gemäß Ziffer 8 dieser Reisebedingungen zu erklären. Sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart ist, gelten alle angegebenen Preise pro Person im
Doppelzimmer bei mindestens 20 zahlenden Teilnehmern.
8. Rücktritt durch den Auftraggeber
Sofern keine anderen Rücktrittsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, kann der
gewerbliche Auftraggeber die bestätigten Leistungen bis 45 Tage vor
Leistungsbeginn kostenlos stornieren. Die Stornogebühren gelten je angemeldeten
Reiseteilnehmer. Auf Ausnahmen bei den Rücktrittskosten wird besonders
hingewiesen. Gelten für bestimmte Reisen besondere Rücktrittskosten werden wir
Sie in der Reiseausschreibung bzw. Buchungsbestätigung darauf hinweisen. Bei
einem späteren Rücktritt (ab 45 Tage vor Leistungsbeginn) bleibt eine
Entschädigung, die durch Stornogebühren für gebuchte Hotels, Flug-, und/oder
Schiffsverbindungen, Reiseleiter, oder sonstige bestellte Leistungen, sowie Telefon-,
Fax-, Porto-, Bank-, oder andere Kosten entsteht, ausdrücklich vorbehalten. Die
bestätigten Eintrittskarten (z.B. Oper, Theater, Konzert) werden dem Auftraggeber
voll in Rechnung gestellt, falls Sie nicht weiterverkauft werden können (100%
Stornogebühr). Eine Rückvergütung bei Eintrittskarten kann nur in Höhe des durch
den Weiterverkauf erzielten Kartenpreises und nach Abzug der dem Veranstalter
entstandenen Kosten erfolgen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines
geringeren Schadens unbenommen. In jedem Fall hat der Auftraggeber seinen
Rücktritt schriftlich mitzuteilen.
9. Rücktritt durch MV
Vor Leistungsbeginn kann MV vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der gewerbliche
Auftraggeber trotz Mahnung in Zahlungsverzug befindet. Die
Entschädigungsansprüche von MV richten sich in diesen Fällen nach Ziffer 8 dieser
Reisebedingungen.
10. Haftung von MV
10.1. MV haftet im Rahmen der Sorghaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen aller in den Reiseausschreibungen angegebenen Reiseleistungen sofern wir nicht vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluß nehmen und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können.
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung
entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
10.2. MV haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Person.
11. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber:
Musikreisen Manufaktur GmbH
MUSICAÈVITA
Colonnaden 68
20354 Hamburg
geltend zu machen. Örtliche Reiseleitungen bzw. örtliche Agenturen sind nicht
befugt, auch nicht zur Weiterleitung, Anspruchsanmeldungen entgegen-zunehmen.
Zur Fristwahrung ist der Zugang bei MV ausschlaggebend. Dies sollte aus Gründen
der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie
Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist gehindert sind. Reisevertragliche Ansprüche verjähren entgegen dem Wortlaut
des § 651 g Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche innerhalb
der Monatsfrist geltend gemacht, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder MV die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate
nach dem Ende der Hemmung ein. Hinsichtlich etwaiger Ansprüche aus unerlaubter
Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12. Eintrittskarten
Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veranstaltungen erbringt MV
Fremdleistungen. MV haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser
Veranstaltungen. Bei Ausfall und Absagen von Veranstaltungen werden nur die
Eintrittskarten (aufgedruckter Kartenpreis) erstattet, keine weiteren Leistungen. Wir
können keine Garantie für zusammenhängende Eintrittskarten oder bestimmte Plätze
geben, sind aber selbstverständlich bemüht, Ihre Buchungswünsche zu erfüllen. Bei
besonderen Veranstaltungen (z.B. bei Veranstaltungen in der Mailänder Scala,
„Wagner Festspiele“ in Bayreuth, „Salzburger Festspiele“, „La Fenice“ in Venedig
oder „Last Night of the Proms“ in London) kann der Kartenwert und damit der
tatsächlich bezahlte Kartenpreis um ein Vielfaches höher sein als der aufgedruckte
Kartenpreis. Die Unterschiede können zum Teil erheblich sein. Das ist der Fall wenn
Extra-Kosten für die Beschaffung der Eintrittskarten anfallen, wie zum Beispiel
Vorverkaufsgebühren und insbesondere Kosten für die Kartenbeschaffung z.B. durch
örtliche Agenturen. Die Beschaffungskosten können sich nach dem Marktwert der
einzelnen Veranstaltung richten. Der Marktwert kann teilweise ein Mehrfaches des
aufgedruckten Kartenpreises sein.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
14. Paketreiseveranstalter
Musikreisen Manufaktur GmbH
MUSICAÈVITA
Colonnaden 68
20354 Hamburg
Telefon +49 (0)40 68 98 769-60
Fax +49 (0)40 68 98 769-66
MUSICAÈVITA ist eine Marke der Musikreisen Manufaktur GmbH