Über MUSICAÈVITA

Allgemeine Geschäftsbedingungen!


Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

AGB

Reisebedingungen:

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Reisen, die von der Firma "Musikreisen Manufaktur GmbH" (MUSICAÈVITA ist eine Marke der "Musikreisen Manufaktur GmbH") organisiert werden.

1. Angebot, Buchung, Bestätigung

MUSICAÈVITA - nachstehend kurz MV genannt - bietet seinen gewerblichen Auftraggebern Reiseleistungen für Gruppen an. Der Auftrag kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erteilt werden. Mit Ihrem Auftrag erkennen Sie auch die allgemeinen Reisebedingungen von MV an. Welche Leistungen vertraglich vereinbart werden, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Angeboten von MV und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Reiseleistungen (Buchungsbestätigung) bzw. Rechnung durch MV zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung von MV vom Inhalt des Angebotes ab, so liegt ein neues Angebot von MV vor, an das MV für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist und das Sie innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises, Antritt der Reise) annehmen können.

2. Pflichten von MV

MV verpflichtet sich gegenüber seinen gewerblichen Auftraggebern, alle in der Buchungsbestätigung angegebenen Leistungen, gewissenhaft vorzubereiten sowie ordnungsgemäß und vollständig zu erbringen, wobei sich die jeweiligen Leistungsbeschreibungen nach den landesüblichen Verhältnissen richten. MV ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes (§ 651 BGB).

3. Pflichten des Auftraggebers

Der gewerbliche Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, alles Erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Übersendung einer vollständigen Zimmerliste mit der Einteilung in Einzel- und Doppelzimmern bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn. Bei besonderen Veranstaltungen können andere Fristen erforderlich sein, die schriftlich vereinbart werden. Werden diese Verpflichtungen durch den Auftraggeber, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt, so ist der Kunde zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der MV daraus entsteht. Für Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser oder vereinbarter Fristen (z.B. Verfall von Optionsfristen) entstehen, haftet MV nicht.

4. Leistungsänderungen

Leistungsänderungen auf Verlangen des gewerblichen Auftraggebers wird MV unverzüglich vornehmen, soweit diese zumutbar und durchsetzbar sind. Etwaige Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. MV verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über notwendige Leistungsänderungen zu informieren. Notwendige Leistungsänderungen, die von MV nicht zu vertreten und geringfügig sind, sowie die Gesamtheit der vertraglich zu erbringenden Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten als vertragsgemäß. Sollten in einem Angebot oder einer Buchungsbestätigung/Rechnung von MV Künstler namentlich genannt sein, sind diese Informationen nur Hinweise. Die Angaben über Besetzungen von einzelnen Veranstaltungen basieren auf offiziellen Informationen (z.B. Spielplänen, Veranstaltungshinweisen) der jeweiligen örtlichen Veranstalter. Manchmal kommt es vor, daß Künstlerverpflichtungen - z.B. wegen Erkrankung - kurzfristig abgesagt bzw. geändert werden. Besetzungsänderungen sind ausdrücklich keine Programm- oder Leistungsänderungen und berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung und zum Vertragsrücktritt. Programm-, Besetzungs- sowie Spielplanänderungn bleiben ausdrücklich vorbehalten.

5. Preisänderungen

5.1. MV kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben-, und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
5.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21.Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 5.1. zulässige Preisänderung hat MV dem gewerblichen Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
5.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der gewerbliche Auftraggeber kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnehme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn MV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
5.4. Die Rechte nach Ziffer 5.3. hat der gewerbliche Auftraggeber unverzüglich nach der Erklärung von MV diesem gegenüber geltend zu machen.

6. Höhere Gewalt

Falls eine Reise wegen höherer Gewalt, zum Beispiel Streik, aus Sicht von MV nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muß, ist MV befugt von der Rückerstattung der vom Auftraggeber bereits geleisteten Zahlungen, die von MV zu tätigenden, nachzuweisenden Zahlungen/Kosten (z.B. Hotel-, Transportkosten) in Abzug zu bringen. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Zahlung

Der volle Reisepreis muß bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn per Überweisung bei MV eingegangen und gutgeschrieben sein. Bei Reisen inkl. Eintrittskarten kann eine Anzahlung in Höhe der Kosten für den Erwerb der Eintrittskarten und Hotelanzahlungen verlangt werden. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles steht es MV frei, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder den Rücktritt gemäß Ziffer 8 dieser Reisebedingungen zu erklären. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten alle angegebenen Preise pro Person im Doppelzimmer bei mindestens 20 zahlenden Teilnehmern.

8. Rücktritt durch den Auftraggeber

Sofern keine anderen Rücktrittsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, kann der gewerbliche Auftraggeber die bestätigten Leistungen bis 45 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos stornieren. Die Stornogebühren gelten je angemeldeten Reiseteilnehmer. Auf Ausnahmen bei den Rücktrittskosten wird besonders hingewiesen. Gelten für bestimmte Reisen besondere Rücktrittskosten werden wir Sie in der Reiseausschreibung bzw. Buchungsbestätigung darauf hinweisen. Bei einem späteren Rücktritt (ab 45 Tage vor Leistungsbeginn) bleibt eine Entschädigung, die durch Stornogebühren für gebuchte Hotels, Flug-, und/oder Schiffsverbindungen, Reiseleiter, oder sonstige bestellte Leistungen, sowie Telefon-, Fax-, Porto-, Bank-, oder andere Kosten entsteht, ausdrücklich vorbehalten. Die bestätigten Eintrittskarten (z.B. Oper, Theater, Konzert) werden dem Auftraggeber voll in Rechnung gestellt, falls Sie nicht weiterverkauft werden können (100% Stornogebühr). Eine Rückvergütung bei Eintrittskarten kann nur in Höhe des durch den Weiterverkauf erzielten Kartenpreises und nach Abzug der dem Veranstalter entstandenen Kosten erfolgen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. In jedem Fall hat der Auftraggeber seinen Rücktritt schriftlich mitzuteilen.

9. Rücktritt durch MV

Vor Leistungsbeginn kann MV vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der gewerbliche Auftraggeber trotz Mahnung in Zahlungsverzug befindet. Die Entschädigungsansprüche von MV richten sich in diesen Fällen nach Ziffer 8 dieser Reisebedingungen.

10. Haftung von MV

10.1. MV haftet im Rahmen der Sorghaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen aller in den Reiseausschreibungen angegebenen Reiseleistungen sofern wir nicht vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluß nehmen und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können.
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
10.2. MV haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

11. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber:

Musikreisen Manufaktur GmbH
MUSICAÈVITA
Colonnaden 68
20354 Hamburg
geltend zu machen. Örtliche Reiseleitungen bzw. örtliche Agenturen sind nicht befugt, auch nicht zur Weiterleitung, Anspruchsanmeldungen entgegen-zunehmen. Zur Fristwahrung ist der Zugang bei MV ausschlaggebend. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert sind. Reisevertragliche Ansprüche verjähren entgegen dem Wortlaut des § 651 g Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche innerhalb der Monatsfrist geltend gemacht, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder MV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Hinsichtlich etwaiger Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

12. Eintrittskarten

Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veranstaltungen erbringt MV Fremdleistungen. MV haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser Veranstaltungen. Bei Ausfall und Absagen von Veranstaltungen werden nur die Eintrittskarten (aufgedruckter Kartenpreis) erstattet, keine weiteren Leistungen. Wir können keine Garantie für zusammenhängende Eintrittskarten oder bestimmte Plätze geben, sind aber selbstverständlich bemüht, Ihre Buchungswünsche zu erfüllen. Bei besonderen Veranstaltungen (z.B. bei Veranstaltungen in der Mailänder Scala, „Wagner Festspiele“ in Bayreuth, „Salzburger Festspiele“, „La Fenice“ in Venedig oder „Last Night of the Proms“ in London) kann der Kartenwert und damit der tatsächlich bezahlte Kartenpreis um ein Vielfaches höher sein als der aufgedruckte Kartenpreis. Die Unterschiede können zum Teil erheblich sein. Das ist der Fall wenn Extra-Kosten für die Beschaffung der Eintrittskarten anfallen, wie zum Beispiel Vorverkaufsgebühren und insbesondere Kosten für die Kartenbeschaffung z.B. durch örtliche Agenturen. Die Beschaffungskosten können sich nach dem Marktwert der einzelnen Veranstaltung richten. Der Marktwert kann teilweise ein Mehrfaches des aufgedruckten Kartenpreises sein.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

14. Paketreiseveranstalter

Musikreisen Manufaktur GmbH
MUSICAÈVITA
Colonnaden 68
20354 Hamburg Telefon +49 (0)40 68 98 769-60
Fax +49 (0)40 68 98 769-66
MUSICAÈVITA ist eine Marke der Musikreisen Manufaktur GmbH

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